Allgemeine Geschäftsbedingungen
MobilMechanik UG (haftungsbeschränkt) · Stand: September 2026 · Als PDF herunterladen
Für Verbraucher gilt zusätzlich unsere Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der MobilMechanik UG (haftungsbeschränkt) („MobilMechanik“) und ihren Kunden über mobile Kfz-Diagnose-, Wartungs-, Reparatur-, Instandsetzungs-, Montage-, Demontage-, Nachrüst- und sonstige vereinbarte Fahrzeugleistungen sowie über die hierfür erforderliche Beschaffung und Lieferung von Ersatzteilen und Materialien.
- Kunde kann Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- Die vollständigen gesetzlichen Anbieterangaben ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Impressum von MobilMechanik.
2. Vertragsschluss und Auftragsinhalt
- Anfragen per Telefon, WhatsApp, Messenger, E-Mail, Website oder Social Media sind zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder durch Beginn der vereinbarten Leistung mit Zustimmung des Kunden zustande.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem angenommenen Angebot oder der sonstigen individuellen Vereinbarung. Angaben des Kunden zu einer vermuteten Fehlerursache sind keine Diagnose von MobilMechanik.
- Der Kunde muss bekannte Vorschäden, Umbauten, frühere Reparaturversuche und sonstige für die Durchführung relevante Umstände vollständig und wahrheitsgemäß mitteilen.
3. Preise, Arbeitszeit und Abrechnung
- Soweit kein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Arbeitszeit, Material, Reisekosten und vereinbarten Nebenleistungen. Der reguläre Arbeitsverrechnungssatz beträgt derzeit 99,00 EUR je Arbeitsstunde einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer gegenüber Verbrauchern, sofern im konkreten Auftrag kein anderer Preis vereinbart wurde.
- Die Abrechnung angefangener Stunden als volle Arbeitsstunden erfolgt nur, wenn diese Abrechnungsweise dem Kunden vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt und wirksam vereinbart wurde. Bei Verbrauchern darf die Abrechnung nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung führen; zwingende gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt.
- Als vergütungspflichtige Arbeitszeit gelten die für den Auftrag erforderlichen Diagnose-, Prüf-, Demontage-, Montage-, Einstell- und Abschlussarbeiten.
4. Angebote und kostenpflichtige Kalkulationen
- Eine einfache Anfrage ist kostenfrei. Für die Erstellung eines individuellen Angebots oder einer individuellen Kalkulation kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR erhoben werden, wenn der Kunde vor der Erstellung klar über die Kosten informiert wurde und die kostenpflichtige Erstellung ausdrücklich beauftragt hat.
- Die Gebühr entsteht nicht allein deshalb, weil aus einem zuvor kostenlos erstellten Angebot kein Reparaturauftrag hervorgeht. Eine nachträgliche, zuvor nicht vereinbarte Pauschale wird nicht erhoben.
- Ob die Bearbeitungsgebühr bei anschließender Auftragserteilung angerechnet wird, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
5. Vorauszahlung von Material und Reisekosten
- Material- und vereinbarte Reisekosten sind grundsätzlich vollständig im Voraus zu zahlen. MobilMechanik ist erst nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung verpflichtet, Ersatzteile oder Materialien zu bestellen bzw. die kostenpflichtige Anreise für den Auftrag anzutreten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei ausbleibender Vorauszahlung verschieben sich hierauf beruhende Bestell- und Ausführungszeiten entsprechend. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Ersatzteile und Material
- MobilMechanik verbaut grundsätzlich nur Ersatzteile und Materialien, die durch MobilMechanik selbst beschafft oder geliefert wurden. Vom Kunden beschaffte oder mitgebrachte Ersatzteile werden nicht verbaut.
- Die Bestellung von Teilen erfolgt grundsätzlich nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung. Eigentums- und Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Vertragsgestaltung.
7. Lieferzeiten und Lieferverzögerungen
- Genannte Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Termin vereinbart wurden.
- Für Verzögerungen, die MobilMechanik nicht zu vertreten hat, insbesondere Verzögerungen bei Herstellern, Großhändlern, Versand- oder Transportdienstleistern, Lieferengpässe, Streiks, höhere Gewalt oder vergleichbare außerhalb des Einflussbereichs von MobilMechanik liegende Umstände, haftet MobilMechanik nicht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- MobilMechanik bleibt für eigenes Verschulden verantwortlich. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit werden nicht ausgeschlossen. Wird eine geschuldete Leistung endgültig nicht verfügbar, wird der Kunde unverzüglich informiert; ein bestehender Anspruch auf Rückzahlung wird nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
8. Mobile Leistung, Einsatzort und Anfahrt
- Der Kunde hat am vereinbarten Einsatzort einen rechtlich zulässigen, ausreichend zugänglichen und sicheren Arbeitsplatz am Fahrzeug bereitzustellen. Erforderlich sind insbesondere ausreichender Platz und ein für die Arbeiten geeigneter Untergrund.
- MobilMechanik darf Arbeiten ablehnen, unterbrechen oder abbrechen, wenn eine sichere oder fachgerechte Durchführung vor Ort nicht möglich oder unzumutbar ist. Hat MobilMechanik den Hinderungsgrund nicht zu vertreten, bleiben bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähige Aufwendungen vergütungspflichtig.
- Der reguläre Anfahrtspreis beträgt derzeit 1,80 EUR je vereinbart berechnetem Anreisekilometer ab 06295, soweit im konkreten Auftrag kein anderer Preis vereinbart wurde. Maßgeblich ist stets die individuelle Preisvereinbarung.
9. Diagnose und Fehlersuche
- Diagnose und Fehlersuche sind eigenständige vergütungspflichtige Leistungen. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Diagnosearbeiten, nicht in jedem Fall das sofortige oder sichere Auffinden einer bestimmten Fehlerursache.
- Dies gilt insbesondere bei sporadischen, komplexen oder durch mehrere mögliche Ursachen hervorgerufenen Fehlerbildern. Ein ausgelesener Fehlerspeicher allein stellt nicht zwingend eine abschließende Diagnose dar.
- Beendet der Kunde eine beauftragte Fehlersuche vor deren Abschluss, sind die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu vergüten.
10. Zusatzarbeiten und verdeckte Schäden
- Zeigen sich während Diagnose, Demontage oder Reparatur zusätzliche oder zuvor nicht erkennbare Schäden, informiert MobilMechanik den Kunden und holt vor wesentlichen kostenpflichtigen Zusatzarbeiten grundsätzlich dessen Zustimmung ein.
- Für bereits vorhandene Korrosion, Materialermüdung, Vorschäden, unsachgemäße Vorreparaturen oder alters- und laufleistungsbedingte Defekte haftet MobilMechanik nicht, soweit diese nicht von MobilMechanik schuldhaft verursacht wurden.
11. Termine und Reparaturdauer
- Termin- und Dauerangaben sind grundsätzlich unverbindliche Planungsangaben, soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde. Verkehr, Witterung, vorhergehende Reparaturen, zusätzliche Schäden oder nicht von MobilMechanik zu vertretende Lieferverzögerungen können die Ausführung beeinflussen.
- Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei einer von MobilMechanik zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt.
12. Kündigung, Rücktritt, Widerruf und Rückzahlungen
- Die gesetzlichen Rechte des Kunden zur Kündigung, zum Rücktritt und – bei Verbrauchern, soweit einschlägig – zum Widerruf bleiben unberührt. Bei Werkverträgen richtet sich eine freie Kündigung insbesondere nach § 648 BGB.
- Besteht nach einem wirksamen Rücktritt, Widerruf, einer wirksamen Kündigung oder aus einem anderen Rechtsgrund ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung, erstattet MobilMechanik den geschuldeten Betrag unverzüglich und, soweit gesetzlich eine 14-Tage-Frist gilt, spätestens innerhalb dieser Frist ab dem gesetzlich maßgeblichen Zeitpunkt.
- Bereits ordnungsgemäß erbrachte und nach Gesetz oder Vertrag zu vergütende Leistungen sowie zulässiger Wertersatz oder ersatzfähige Aufwendungen können berücksichtigt werden. Ein bloßer Wunsch des Kunden, einen verbindlichen Auftrag nicht mehr durchführen zu lassen, begründet nicht automatisch einen Anspruch auf vollständige Erstattung.
- Für Verbraucher wird eine erforderliche Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung gestellt. Bei einem gewünschten Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist sind die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen gesondert zu erfüllen.
13. Probefahrten und Fahrzeugbewegungen
- Der Kunde gestattet MobilMechanik, soweit dies für Diagnose, Reparatur, Prüfung oder Funktionskontrolle erforderlich ist, das Fahrzeug zu starten, am Einsatzort zu bewegen und angemessene Probe- und Diagnosefahrten durchzuführen.
14. Abnahme und Mängelrechte
- Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über Abnahme und Mängelrechte. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen verweigert werden.
- Bei einem behaupteten Mangel soll der Kunde MobilMechanik zeitnah informieren und Gelegenheit zur Prüfung und, soweit gesetzlich vorgesehen, zur Nacherfüllung geben. Fälle, in denen eine Fristsetzung oder Nacherfüllung gesetzlich entbehrlich ist, bleiben unberührt.
- Keine Haftung besteht für Mängel oder Folgeschäden, die nicht auf der Leistung von MobilMechanik beruhen, insbesondere aufgrund späterer Eingriffe Dritter, normalem Verschleiß, Bedienungsfehlern oder unabhängigen Defekten, soweit MobilMechanik diese Umstände nicht zu vertreten hat.
15. Haftung
- MobilMechanik haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
16. Zahlung und Zahlungsverzug
- Soweit nicht anders vereinbart, wird die Vergütung für die Arbeitsleistung nach Erbringung und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften fällig. Vereinbarte Vorauszahlungen für Material und Reisekosten bleiben hiervon unberührt.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verzugszinsen und Ersatz des Verzugsschadens. MobilMechanik darf weitere noch nicht geschuldete bzw. noch nicht begonnene Arbeiten im gesetzlich zulässigen Umfang von der Begleichung fälliger Forderungen abhängig machen.
17. Unternehmerpfandrecht
- Soweit ein Fahrzeug oder eine andere ausgebesserte bewegliche Sache zum Zweck der Reparatur in den Besitz von MobilMechanik gelangt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Unternehmerpfandrecht, insbesondere § 647 BGB.
18. Tuning, Umbauten und Nachrüstungen
- Bei Tuning-, Umbau- oder Nachrüstmaßnahmen können technische Abnahmen, Eintragungen oder behördliche Genehmigungen erforderlich sein. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet MobilMechanik nicht die erfolgreiche Erlangung einer solchen Genehmigung oder Eintragung.
- MobilMechanik ist nicht verpflichtet, Arbeiten auszuführen, deren vereinbarter Zweck offensichtlich auf einen rechtswidrigen Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr gerichtet ist.
19. Kommunikation und Dokumentation
- Auftragsbezogene Kommunikation kann über die vom Kunden verwendeten bzw. angegebenen Kommunikationswege, insbesondere Telefon, E-Mail oder WhatsApp, erfolgen. Rechtserhebliche Erklärungen richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Formvorschriften.
- MobilMechanik darf für Vertragsdurchführung, Nachweis und Dokumentation erforderliche Fahrzeugdaten, Diagnosewerte, Kilometerstand, Fahrzeugidentifikationsnummer und sachbezogene Fotos verarbeiten, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht. Eine Veröffentlichung zu Werbe- oder Social-Media-Zwecken erfolgt nur bei bestehender Rechtsgrundlage bzw. erforderlicher Einwilligung.
20. Besondere Regelungen für Unternehmer
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von MobilMechanik als Gerichtsstand vereinbart werden. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
21. Anwendbares Recht
- Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingender Schutz des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
22. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Unternehmensangaben
MobilMechanik UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Maximilian Rühlich
Sitz: Teutschenthal
E-Mail: info@mobil-mechanik.de
Weitere Pflichtangaben laut Impressum.
